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Lexikon

Microjob

Ein Microjob ist eine kleine, klar abgegrenzte Online-Aufgabe, etwa ein kurzer Text, eine Bildbeschreibung oder ein Test einer App, die über eine Plattform vergeben und pro erledigtem Auftrag bezahlt wird.

Aktualisiert am . Mit KI-Unterstützung erstellt und von der Redaktion verantwortet (wie wir arbeiten).

Plattformen wie Clickworker zerlegen größere Aufträge von Unternehmen in viele kleine Teilaufgaben und verteilen sie an registrierte Nutzer. Typisch sind Texte schreiben oder prüfen, Daten sortieren, Suchergebnisse bewerten oder Fotos vor Ort machen. Mit einem Minijob hat der Begriff nichts zu tun. Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit Arbeitsvertrag.

So funktioniert es

Du meldest dich an, legst ein Profil an und siehst dann die Aufgaben, die gerade verfügbar sind. Du nimmst an, was dir passt, und erledigst es online. Clickworker beschreibt auf seiner Website, dass die Nutzer freiberuflich arbeiten und für jeden ordnungsgemäß erledigten Auftrag einen festen Betrag erhalten. Bezahlt wird also die einzelne Aufgabe, nicht die Zeit.

Arbeitest du dabei als Selbständiger, gilt kein Mindestlohn. Das Mindestlohngesetz gilt nach § 22 MiLoG für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Rechne deshalb selbst nach, was pro Stunde bleibt, auch mit der Zeit für die Suche nach Aufgaben und für Arbeiten, die nicht angenommen werden. Als Maßstab hilft der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde seit dem 1. Januar 2026. Auch kleine Einnahmen aus Microjobs sind nicht automatisch steuerfrei.

Wie du einen effektiven Stundenlohn ausrechnest, zeigt der Ratgeber Nebenbei online Geld verdienen, Steuerfragen klärt der Ratgeber Nebeneinkommen und Steuern.

Quellen

  1. Clickworker: Our Clickworker community, freiberufliche Mitarbeit und feste Vergütung je Auftrag (Anbieterangabe, abgerufen 18.10.2026), clickworker.com
  2. § 22 MiLoG: Persönlicher Anwendungsbereich (gesetze-im-internet.de, abgerufen 18.10.2026), gesetze-im-internet.de
  3. Deutsche Rentenversicherung Rheinland: Mindestlohn 13,90 Euro ab 01.01.2026 (Pressemitteilung vom 21.11.2025), deutsche-rentenversicherung.de