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Nebeneinkommen

Nebeneinkommen versteuern: Freigrenzen, Gewerbe, Umsatzsteuer

410-Euro-Grenze, Härteausgleich, Grundfreibetrag, Gewerbeanmeldung und Kleinunternehmerregelung: was für Nebeneinkünfte gilt, mit Werten für 2026.

Aktualisiert am . Mit KI-Unterstützung erstellt und von der Redaktion verantwortet (wie wir arbeiten).

Wann musst du ein Nebeneinkommen versteuern und anmelden? Als Angestellter bleiben Nebeneinkünfte bis 410 Euro Gewinn im Jahr steuerfrei, darüber mildert bis unter 820 Euro ein Härteausgleich. Eine selbständige Tätigkeit meldest du innerhalb eines Monats beim Finanzamt, ein Gewerbe zusätzlich beim Gewerbeamt. Als Kleinunternehmer zahlst du bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz keine Umsatzsteuer, Gewerbesteuer fällt erst über 24.500 Euro Gewerbeertrag an.

Nebeneinkommen und Steuern: worum geht es?

Wer neben Job oder Studium online Geld verdient, hat es mit drei Steuerarten zu tun: Einkommensteuer auf den Gewinn, Umsatzsteuer auf den Umsatz und bei einem Gewerbe die Gewerbesteuer. Dazu kommen Anmeldepflichten bei Finanzamt und Gewerbeamt.

Für diesen Ratgeber haben wir die Gesetzestexte in der für 2026 geltenden Fassung ausgewertet. Wir geben allgemeine Informationen und keine Beratung im Einzelfall.

Die wichtigsten Kriterien

Art der Einkünfte. Gewerbe, freier Beruf, sonstige Einkünfte oder Arbeitslohn: Davon hängt ab, ob du ein Gewerbe anmeldest und welche Freigrenzen greifen.

Gewinn statt Umsatz. Für die Einkommensteuer und die 410-Euro-Grenze zählt der Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Für die Kleinunternehmerregelung zählt dagegen der Umsatz.

Dein übriges Einkommen. Der Grundfreibetrag beträgt ab 2026 laut § 32a EStG 12.348 Euro. Er gilt für dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen. Mit Vollzeitjob ist er meist schon durch das Gehalt ausgeschöpft, im Studium ohne andere Einkünfte oft nicht.

Höhe des Umsatzes. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG darf dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreiten.

Fristen. Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit meldest du nach § 138 AO innerhalb eines Monats beim Finanzamt. Ein Gewerbe zeigst du nach § 14 GewO gleichzeitig mit dem Beginn an.

Gewerbe oder Freiberuf?

Einkunftsart Gewerbeanmeldung Beispiele aus dem Online-Bereich
Gewerbebetrieb ja Affiliate Marketing, Handel und Reselling, Verkauf fremder Produkte
Selbständige Arbeit (freie Berufe) nein Texten und Schreiben, Übersetzen, Unterrichten, künstlerische Arbeit, Journalismus
Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG nein gelegentliche Leistungen, Vermietung beweglicher Gegenstände
Arbeitslohn nein Minijob oder Nebenjob als Arbeitnehmer, Minijob bis 603 Euro im Monat ab 2026

Die freien Berufe zählt § 18 EStG auf, dazu gehören unter anderem die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeit sowie Journalisten, Dolmetscher und Übersetzer. Was nicht darunter fällt und auf Dauer mit Gewinnabsicht betrieben wird, ist in der Regel ein Gewerbe. Bei Mischformen, etwa einem Blog mit eigenen Texten und Affiliate-Links, klärst du die Einordnung am besten mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.

Für sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG gilt eine eigene Freigrenze: Sie sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie im Kalenderjahr weniger als 256 Euro betragen. Darüber ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

So meldest du an. Ein Gewerbe meldest du beim Gewerbeamt deiner Gemeinde an, in vielen Städten online. Die Gemeinde informiert das Finanzamt. Eine freiberufliche Tätigkeit meldest du selbst beim Finanzamt. In beiden Fällen verlangt das Finanzamt nach § 138 AO weitere Angaben, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der in der Regel elektronisch über ELSTER übermittelt wird.

Die 410-Euro-Grenze und der Härteausgleich

Diese Regel betrifft dich, wenn du Arbeitslohn mit Lohnsteuerabzug beziehst und nebenher weitere Einkünfte hast.

Bis 410 Euro. Betragen die Nebeneinkünfte ohne Lohnsteuerabzug insgesamt nicht mehr als 410 Euro im Jahr, werden sie vom Einkommen abgezogen und bleiben steuerfrei (§ 46 Abs. 3 EStG). Ihretwegen musst du keine Steuererklärung abgeben.

Über 410 bis unter 820 Euro. Du musst eine Steuererklärung abgeben. Der Härteausgleich nach § 70 EStDV sorgt dafür, dass nicht sofort der volle Betrag besteuert wird. Abgezogen wird die Differenz zwischen 820 Euro und deinen Nebeneinkünften.

Ab 820 Euro. Die Nebeneinkünfte werden voll mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.

Ein Rechenbeispiel: Deine Nebeneinkünfte betragen 600 Euro. Der Härteausgleich beträgt 820 minus 600, also 220 Euro. Versteuert werden damit 380 Euro statt 600 Euro.

Für wen gilt was?

  • Angestellte mit Nebentätigkeit: 410-Euro-Grenze und Härteausgleich. Darüber wird der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, weil der Grundfreibetrag meist schon durch das Gehalt genutzt ist.
  • Studierende ohne anderes Einkommen: Bis zum Grundfreibetrag kann der Gewinn einkommensteuerfrei bleiben. Eine Pflicht zur Steuererklärung kann trotzdem bestehen, und für BAföG oder Familienversicherung gelten eigene Grenzen.
  • Freiberufler im Nebenerwerb: Meldung beim Finanzamt, keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer.
  • Gewerbetreibende im Nebenerwerb: Anmeldung beim Gewerbeamt, Gewerbesteuer erst über dem Freibetrag, IHK-Beitrag erst über 5.200 Euro.
  • Minijobber: Der Minijob läuft über den Arbeitgeber. Für eine daneben ausgeübte selbständige Tätigkeit gelten die Regeln dieses Ratgebers. Ob die 410-Euro-Grenze greift, hängt davon ab, wie der Minijob versteuert wird.

Gewerbesteuer und IHK

Einzelunternehmer haben einen Freibetrag von 24.500 Euro auf den Gewerbeertrag, der vorher auf volle 100 Euro abgerundet wird (§ 11 GewStG). Darüber wird mit einer Steuermesszahl von 3,5 Prozent und dem Hebesatz deiner Gemeinde gerechnet.

Ein Rechenbeispiel mit frei gewählten Werten: Dein Gewerbeertrag beträgt 30.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags bleiben 5.500 Euro, daraus ergibt sich ein Steuermessbetrag von 192,50 Euro. Diesen multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz. Bei einem Nebengewerbe mit wenigen tausend Euro Gewinn bleibt der Gewerbeertrag meist unter dem Freibetrag.

Mit einem Gewerbe wirst du in der Regel Mitglied der Industrie- und Handelskammer, Handwerksbetriebe gehören zur Handwerkskammer. Natürliche Personen ohne Handelsregistereintrag sind nach § 3 IHKG vom Beitrag freigestellt, solange ihr Gewerbeertrag beziehungsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt.

Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung?

Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus und führst keine ab. Im Gegenzug bekommst du die Umsatzsteuer aus deinen Einkäufen nicht als Vorsteuer zurück. Du bleibst Unternehmer und brauchst eine Steuernummer. Manche Plattformen zahlen ohne Steuernummer gar nicht aus. Digistore24 etwa zahlt bei Sitz in Europa laut Hilfe-Center erst aus, wenn Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID hinterlegt sind.

Mit Regelbesteuerung stellst du Umsatzsteuer in Rechnung, führst sie ab und ziehst die Vorsteuer aus Einkäufen ab. Das bedeutet regelmäßige Voranmeldungen. Bei hohen Ausgaben kann es sich trotzdem rechnen.

Bei Einnahmen aus dem EU-Ausland gelten Sonderregeln. Für Provisionen erklärt das der Ratgeber Affiliate-Einnahmen versteuern.

Gewinn ermitteln und typische Fehler

Kleine Selbständige und Gewerbetreibende ohne Buchführungspflicht ermitteln den Gewinn mit der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Betriebsausgaben sind Kosten der Tätigkeit, etwa Software, Plattformgebühren, Hosting oder ein Anteil an Laptop und Internet. Ein Tabellenblatt mit Datum, Betrag, Zweck und Beleg reicht zum Start.

Umsatz mit Gewinn verwechseln. Für die 410-Euro-Grenze zählt der Gewinn, für die Kleinunternehmerregelung der Umsatz.

Anmeldung aufschieben. Die Monatsfrist beim Finanzamt beginnt mit der Aufnahme der Tätigkeit, nicht mit der ersten größeren Einnahme.

Auszahlungen als Einnahmen ansehen. Einnahme ist die Provision oder das Honorar. Gebühren, die eine Plattform vor der Auszahlung abzieht, sind Betriebsausgaben. Hebe die Abrechnungen auf.

Einen Überblick über die Wege zu einem Nebeneinkommen gibt der Ratgeber Nebenbei online Geld verdienen, Angebote stehen unter Nebeneinkommen, unsere Arbeitsweise unter So vergleichen wir. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall hilft eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.

Häufige Fragen

Gilt die 410-Euro-Grenze für den Umsatz oder den Gewinn?
Für die Einkünfte, bei einer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit also für den Gewinn: Einnahmen minus Betriebsausgaben. Der Umsatz kann deutlich höher liegen.
Muss ich für ein kleines Nebengewerbe Gewerbesteuer zahlen?
Erst wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt. Darunter fällt keine Gewerbesteuer an, auch mit angemeldetem Gewerbe.
Was passiert, wenn ich die Kleinunternehmergrenze überschreite?
Übersteigt dein Umsatz im laufenden Jahr 100.000 Euro, endet die Regelung noch im selben Jahr. Liegt dein Umsatz eines Jahres über 25.000 Euro, kannst du sie im folgenden Jahr nicht mehr nutzen. Lass dir Zeitpunkt und Folgen für deine Rechnungen von einer Steuerberatung bestätigen.
Brauche ich für Nebeneinkünfte eine Steuererklärung?
Als Arbeitnehmer bist du dazu verpflichtet, wenn deine Nebeneinkünfte ohne Lohnsteuerabzug mehr als 410 Euro im Jahr betragen. Daneben gibt es weitere Gründe für eine Pflichtveranlagung, etwa bestimmte Steuerklassen-Kombinationen.

Quellen

  1. § 46 EStG: Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, 410-Euro-Grenze (gesetze-im-internet.de), gesetze-im-internet.de
  2. § 70 EStDV: Ausgleich von Härten in bestimmten Fällen, 820 Euro (gesetze-im-internet.de), gesetze-im-internet.de
  3. § 32a EStG: Einkommensteuertarif, Grundfreibetrag ab 2026 (gesetze-im-internet.de), gesetze-im-internet.de
  4. § 22 EStG: Sonstige Einkünfte, Freigrenze 256 Euro (gesetze-im-internet.de), gesetze-im-internet.de
  5. § 18 EStG: Selbständige Arbeit, freie Berufe (gesetze-im-internet.de), gesetze-im-internet.de
  6. § 4 EStG: Gewinnbegriff, Einnahmenüberschussrechnung in Abs. 3 (gesetze-im-internet.de), gesetze-im-internet.de
  7. § 14 GewO: Anzeigepflicht (gesetze-im-internet.de), gesetze-im-internet.de
  8. § 138 AO: Anzeigen über die Erwerbstätigkeit, Frist ein Monat (gesetze-im-internet.de), gesetze-im-internet.de
  9. § 11 GewStG: Steuermesszahl und Steuermessbetrag, Freibetrag 24.500 Euro (gesetze-im-internet.de), gesetze-im-internet.de
  10. § 3 IHKG: Beitragsfreistellung bis 5.200 Euro (gesetze-im-internet.de), gesetze-im-internet.de
  11. § 19 UStG: Besteuerung der Kleinunternehmer (gesetze-im-internet.de), gesetze-im-internet.de
  12. Digistore24 Hilfe-Center: Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer angeben, Pflicht für Auszahlungen (Stand 17.10.2026), help.digistore24.com
  13. Deutsche Rentenversicherung Rheinland: Minijob-Verdienstgrenze 603 Euro ab 2026 (Pressemitteilung vom 21.11.2025), deutsche-rentenversicherung.de

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