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Affiliate Marketing

Affiliate-Einnahmen versteuern: Gewerbe und Umsatzsteuer

Gewerbe anmelden, Einkommensteuer auf den Gewinn, Gewerbesteuer-Freibetrag, Kleinunternehmer und Provisionen aus dem EU-Ausland: was für Affiliates gilt.

Aktualisiert am . Mit KI-Unterstützung erstellt und von der Redaktion verantwortet (wie wir arbeiten).

Welche Steuern fallen auf Affiliate-Provisionen an? Einkommensteuer auf den Gewinn, Umsatzsteuer nur ohne Kleinunternehmerregelung und Gewerbesteuer erst über 24.500 Euro Gewerbeertrag. Zum Start meldest du das Gewerbe an und gibst innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt ab. Als Angestellter bleiben Nebeneinkünfte bis 410 Euro im Jahr steuerfrei.

Affiliate-Einnahmen und Steuern: worum geht es?

Provisionen aus Affiliate Marketing sind steuerpflichtige Einnahmen, auch wenn sie klein sind und über ein Netzwerk wie Digistore24 kommen. Betroffen sind Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, dazu kommen Anmeldepflichten.

Für diesen Ratgeber haben wir die Gesetzestexte in der für 2026 geltenden Fassung und die Steuerhinweise im Hilfe-Center von Digistore24 ausgewertet. Er gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

Die wichtigsten Kriterien

Gewerbe. Digistore24 bezeichnet Affiliate Marketing auf seiner Seite für Affiliates als gewerbliche Tätigkeit, die laut Gesetz angemeldet werden muss.

Gewinn statt Provision. Einkommensteuer zahlst du auf den Gewinn: Provisionen minus Betriebsausgaben.

Dein übriges Einkommen. Mit Anstellung greifen die 410-Euro-Grenze und der Härteausgleich bis 820 Euro. Ohne anderes Einkommen hilft der Grundfreibetrag.

Umsatz. Ob du Umsatzsteuer abführst, hängt von den Grenzen der Kleinunternehmerregelung ab: 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr.

Sitz des Partnerprogramms. Bei Programmen aus dem EU-Ausland gelten für die Umsatzsteuer andere Regeln als bei deutschen Netzwerken.

Belege. Gutschriften, Auszahlungsnachweise und Rechnungen für Ausgaben brauchst du für die Gewinnermittlung.

Gewerbe anmelden: wann und wo

Nach § 14 GewO zeigst du ein Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn bei der zuständigen Behörde an, in der Regel dem Gewerbeamt deiner Gemeinde. Die Gemeinde gibt die Anmeldung an das Finanzamt weiter.

Zusätzlich verlangt das Finanzamt nach § 138 AO innerhalb eines Monats weitere Angaben zu deiner Tätigkeit, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Er wird grundsätzlich elektronisch übermittelt, in der Praxis über ELSTER. Danach bekommst du eine Steuernummer.

Die brauchst du auch für die Auszahlung: Digistore24 zahlt an Affiliates mit Sitz in Europa erst aus, wenn Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID hinterlegt sind. Nach Angabe von Digistore24 bist du für die Umsatzsteuer in jedem Fall Unternehmer, auch wenn deine Tätigkeit im Einzelfall freiberuflich sein sollte.

Einkommensteuer: Gewinn statt Provision

Kleine Gewerbetreibende ohne Buchführungspflicht ermitteln den Gewinn mit der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Typische Betriebsausgaben sind Hosting, Domain, Software und Tools, Werbeanzeigen, Auszahlungsgebühren und ein beruflicher Anteil an Laptop und Internet. PayPal-Auszahlungsgebühren weist Digistore24 laut Hilfe-Center im Auszahlungs-PDF aus. Lade die Belege herunter und leg sie ab.

Mit Anstellung. Liegen deine Nebeneinkünfte ohne Lohnsteuerabzug im Jahr bei höchstens 410 Euro, bleiben sie steuerfrei (§ 46 EStG). Bis unter 820 Euro mildert der Härteausgleich nach § 70 EStDV die Steuer. Darüber wird der Gewinn voll mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.

Ohne anderes Einkommen. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026 (§ 32a EStG) fällt keine Einkommensteuer an. Er gilt für das gesamte zu versteuernde Einkommen.

Ein Rechenbeispiel mit frei gewählten Werten für einen Angestellten mit nebenberuflicher Affiliate-Website: Die Provisionen eines Jahres betragen 1.500 Euro, Hosting, Tools und Werbung kosten 400 Euro. Der Gewinn liegt bei 1.100 Euro und damit über 820 Euro. Er wird voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Gewerbesteuer fällt nicht an, und vom IHK-Beitrag ist diese Person bei diesem Gewinn freigestellt. Die Rechenbeispiele zu 410-Euro-Grenze und Härteausgleich stehen im Ratgeber Nebeneinkommen und Steuern.

Gewerbesteuer und IHK

Für Einzelunternehmer gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro auf den Gewerbeertrag (§ 11 GewStG). Darunter zahlst du keine Gewerbesteuer. Darüber wird mit einer Steuermesszahl von 3,5 Prozent und dem Hebesatz deiner Gemeinde gerechnet.

Mit der Gewerbeanmeldung wirst du in der Regel Mitglied der Industrie- und Handelskammer. Natürliche Personen ohne Handelsregistereintrag sind nach § 3 IHKG vom Beitrag freigestellt, solange ihr Gewerbeertrag beziehungsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt.

Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung?

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung und führst keine ab. Du kannst aber auch keine Vorsteuer aus Einkäufen abziehen. Voraussetzung: Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro, im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro.

Mit Regelbesteuerung führst du Umsatzsteuer ab, gibst Voranmeldungen ab und ziehst die Vorsteuer ab. Bei hohen Ausgaben, etwa für Werbung, kann das günstiger sein.

Bei Digistore24 wirkt sich die Entscheidung direkt auf die Auszahlung aus:

Deine Situation Auszahlung durch Digistore24 laut Hilfe-Center Was du an das Finanzamt abführst
Kleinunternehmer mit Sitz in Deutschland netto, mit Steuernummer keine Umsatzsteuer
umsatzsteuerpflichtig mit Sitz in Deutschland brutto, also zuzüglich 19 Prozent, mit Umsatzsteuer-ID die erhaltene Umsatzsteuer
Affiliate mit Sitz im EU-Ausland immer netto, Digistore24 schuldet als Leistungsempfänger die Steuer (Reverse Charge) nach den Regeln deines Landes

Hintergrund: Digistore24 ist Reseller. Die Gutschrift, die du von Digistore24 bekommst, ersetzt deine Rechnung an Digistore24.

Für wen gilt was?

  • Angestellte mit kleiner Affiliate-Website: Gewerbe anmelden, Gewinn ermitteln, 410-Euro-Grenze und Härteausgleich prüfen. Die Kleinunternehmerregelung ist meist naheliegend.
  • Studierende ohne anderes Einkommen: Gewinn bis zum Grundfreibetrag ohne Einkommensteuer. Für BAföG und Familienversicherung gelten eigene Grenzen.
  • Affiliates mit hohen Werbeausgaben: Regelbesteuerung durchrechnen lassen, weil dann die Vorsteuer aus den Werbekosten zurückkommt.
  • Wer mit Programmen aus dem EU-Ausland arbeitet: Umsatzsteuer-ID beantragen und die Regeln für Leistungen ins Ausland beachten.
  • Wer im Jahr die Umsatzgrenzen erreicht: Umsatz laufend im Blick behalten, weil die Kleinunternehmerregelung über 100.000 Euro noch im selben Jahr endet und nach einem Jahr über 25.000 Euro im Folgejahr nicht mehr gilt.

Provisionen aus dem EU-Ausland

Leistungsort. Eine sonstige Leistung an einen Unternehmer wird nach § 3a Abs. 2 UStG dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Die Vermittlungsleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat ist dann in Deutschland nicht umsatzsteuerbar.

Steuerschuld und Rechnung. Der Empfänger schuldet die Steuer in seinem Land. Stellst du selbst die Rechnung, muss sie nach § 14a Abs. 1 UStG die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ sowie deine und die Umsatzsteuer-ID des Empfängers enthalten, ausgestellt bis zum 15. Tag des Folgemonats. Für Kleinunternehmer entfällt nach § 19 Abs. 1 UStG die Pflicht, die Umsatzsteuer-IDs anzugeben. Viele Netzwerke rechnen statt mit einer Rechnung per Gutschrift ab.

Zusammenfassende Meldung. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer melden solche Leistungen nach § 18a UStG bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres. Für Kleinunternehmer, die § 19 Abs. 1 UStG anwenden, gilt diese Pflicht laut § 18a Abs. 4 nicht.

Umsatzsteuer-ID. Für die Abrechnung mit Unternehmen im EU-Ausland brauchst du in der Regel eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Laut Digistore24 bestellst du sie kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern.

Bei Programmen außerhalb der EU gelten wieder andere Regeln. Lass dir die Behandlung im Zweifel vor der ersten Abrechnung bestätigen.

Wie du startest, steht im Ratgeber Affiliate Marketing starten, Konto und Auszahlung erklärt Digistore24 als Affiliate. Angebote findest du unter Affiliate Marketing, unsere Arbeitsweise unter So vergleichen wir. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall hilft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

Häufige Fragen

Muss ich schon bei den ersten Euro Provision ein Gewerbe anmelden?
Die Anzeigepflicht nach der Gewerbeordnung knüpft an den Beginn der Tätigkeit an, nicht an einen Mindestbetrag. Wer Affiliate Marketing dauerhaft mit Gewinnabsicht betreibt, meldet es deshalb zum Start an.
Kann ich Kosten für Website und Tools absetzen?
Kosten, die durch die Tätigkeit entstehen, sind Betriebsausgaben und mindern den Gewinn, etwa Hosting, Domain, Software oder Werbeanzeigen. Bewahre die Belege auf.
Warum bekomme ich bei Digistore24 netto ausgezahlt?
Laut Digistore24 werden deutsche Kleinunternehmer netto ausgezahlt, weil sie keine Umsatzsteuer abführen müssen. Umsatzsteuerpflichtige Affiliates mit Sitz in Deutschland bekommen 19 Prozent zusätzlich und führen sie selbst ab.
Ist die Kleinunternehmerregelung für Affiliates sinnvoll?
Das hängt von deinen Kosten ab. Du sparst dir Umsatzsteuer-Voranmeldungen, bekommst aber die Umsatzsteuer aus Einkäufen nicht zurück. Das lässt sich mit einer Steuerberatung durchrechnen.

Quellen

  1. Digistore24: Seite für Affiliates, Hinweis zur Gewerbeanmeldung (abgerufen 17.10.2026), digistore24.com
  2. Digistore24 Hilfe-Center: Gewerbepflicht und Kleinunternehmerregelung (Stand 10.10.2026), help.digistore24.com
  3. Digistore24 Hilfe-Center: Berechnung der Umsatzsteuer bei Digistore24 GmbH (Stand 07.10.2026), help.digistore24.com
  4. Digistore24 Hilfe-Center: Gebühren bei PayPal-Auszahlungen, Auszahlungs-PDF (Stand 23.08.2026), help.digistore24.com
  5. § 14 GewO: Anzeigepflicht (gesetze-im-internet.de), gesetze-im-internet.de
  6. § 138 AO: Anzeigen über die Erwerbstätigkeit (gesetze-im-internet.de), gesetze-im-internet.de
  7. § 4 EStG: Gewinnbegriff, Einnahmenüberschussrechnung in Abs. 3 (gesetze-im-internet.de), gesetze-im-internet.de
  8. § 46 EStG: Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, 410-Euro-Grenze (gesetze-im-internet.de), gesetze-im-internet.de
  9. § 70 EStDV: Härteausgleich bis 820 Euro (gesetze-im-internet.de), gesetze-im-internet.de
  10. § 32a EStG: Einkommensteuertarif, Grundfreibetrag ab 2026 (gesetze-im-internet.de), gesetze-im-internet.de
  11. § 11 GewStG: Freibetrag 24.500 Euro, Steuermesszahl (gesetze-im-internet.de), gesetze-im-internet.de
  12. § 3 IHKG: Beitragsfreistellung bis 5.200 Euro (gesetze-im-internet.de), gesetze-im-internet.de
  13. § 19 UStG: Besteuerung der Kleinunternehmer (gesetze-im-internet.de), gesetze-im-internet.de
  14. § 3a UStG: Ort der sonstigen Leistung (gesetze-im-internet.de), gesetze-im-internet.de
  15. § 14a UStG: Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen (gesetze-im-internet.de), gesetze-im-internet.de
  16. Digistore24 Hilfe-Center: Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer angeben (Stand 17.10.2026), help.digistore24.com
  17. § 18a UStG: Zusammenfassende Meldung (gesetze-im-internet.de), gesetze-im-internet.de

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