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Lexikon

Double-Opt-in

Double-Opt-in ist ein zweistufiges Anmeldeverfahren für Newsletter: Du trägst deine E-Mail-Adresse ein und bestätigst die Anmeldung danach über einen Link in einer Bestätigungsmail.

Aktualisiert am . Mit KI-Unterstützung erstellt und von der Redaktion verantwortet (wie wir arbeiten).

Beim einfachen Opt-in reicht es, eine Adresse einzutragen. Dann kann aber jeder auch eine fremde Adresse anmelden. Beim Double-Opt-in kommt ein zweiter Schritt dazu: Erst wenn du auf den Link in der Bestätigungsmail klickst, landet deine Adresse auf der Liste. So zeigt sich, dass die Anmeldung vom Inhaber des Postfachs kommt.

Warum es verwendet wird

Werbung per E-Mail braucht nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Die Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG gilt nur für Kunden, deren Adresse ein Unternehmer beim Verkauf erhalten hat, für Werbung zu eigenen ähnlichen Produkten und mit Hinweis auf das Widerspruchsrecht. Wer sich auf eine Einwilligung stützt, muss sie nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO nachweisen können. Das Gesetz schreibt das Double-Opt-in nicht ausdrücklich vor, es ist aber der übliche Weg zu diesem Nachweis. Speichere dazu, wann sich jemand mit welchem Formulartext angemeldet und wann er bestätigt hat.

Die Bestätigungsmail sollte nur der Bestätigung dienen. Steht darin schon Werbung, schickst du Werbung an eine Adresse, deren Einwilligung noch gar nicht bestätigt ist. Die Einwilligung kann nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit widerrufen werden, und der Widerruf muss so einfach sein wie die Anmeldung. Ein Abmeldelink in jeder Mail ist deshalb Standard.

Auch unser Newsletter arbeitet mit Double-Opt-in: Nach der Anmeldung bekommst du zuerst eine Bestätigungsmail. Wie E-Mail-Listen in ein Verkaufssystem eingebunden werden, erklärt der Eintrag Lead-Magnet. Wer eine eigene Liste für Affiliate-Empfehlungen aufbauen will, findet den Einstieg im Ratgeber Affiliate Marketing starten. Diese Erklärung ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Quellen

  1. § 7 UWG: Unzumutbare Belästigungen, E-Mail-Werbung in Abs. 2 Nr. 2 und Ausnahme in Abs. 3 (gesetze-im-internet.de, abgerufen 18.10.2026), gesetze-im-internet.de
  2. Art. 7 DSGVO: Bedingungen für die Einwilligung, Nachweis und Widerruf (dsgvo-gesetz.de, abgerufen 18.10.2026), dsgvo-gesetz.de