Muss ich Texte kennzeichnen, die ich mit KI erstellt habe? Nicht pauschal. Seit 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung: Deepfakes musst du offenlegen, ebenso KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, außer ein Mensch hat sie geprüft und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung. Dazu kommen eigene Regeln von Plattformen wie Amazon KDP und YouTube.
KI-Kennzeichnung: worum geht es?
KI-Werkzeuge erzeugen Texte, Bilder, Ton und Videos, die von menschlichen Werken oft kaum zu unterscheiden sind. Die EU-KI-Verordnung soll erkennbar machen, wo künstlich erzeugte Inhalte täuschen könnten. Sie unterscheidet zwischen Anbietern, die KI-Systeme entwickeln und unter eigenem Namen bereitstellen, und Betreibern, die sie beruflich nutzen. Selbständige sind meist Betreiber.
Für diesen Ratgeber werten wir den Text der KI-Verordnung, die Seiten der EU-Kommission und die Richtlinien von Amazon, YouTube und Google aus, Stand Oktober 2026. Wir prüfen keine Einzelfälle.
Die wichtigsten Kriterien
Deepfakes. Wer als Betreiber Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt, die ein Deepfake sind, muss nach Art. 50 Abs. 4 offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder verändert wurden. Ein Deepfake ist laut Art. 3 ein KI-Inhalt, der echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähnelt und fälschlich als echt erscheinen würde. Bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken reicht ein Hinweis, der den Genuss des Werks nicht stört.
Texte von öffentlichem Interesse. KI-Text, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, musst du offenlegen. Das gilt nicht, wenn der Text menschlich geprüft oder redaktionell kontrolliert wurde und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt.
Zeitpunkt und Form. Nach Abs. 5 muss die Information spätestens bei der ersten Interaktion oder Aussetzung klar, eindeutig und barrierefrei erfolgen.
Pflichten der Anbieter. Nach Abs. 1 müssen KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, erkennbar machen, dass eine KI antwortet. Nach Abs. 2 müssen synthetische Inhalte maschinenlesbar markiert sein. Das trifft OpenAI, Anthropic, Google und andere Entwickler. Der AI-Omnibus, seit 27. Juli 2026 in Kraft, hat den Starttermin von Art. 50 laut EU-Kommission nicht verschoben.
Private Nutzung. Betreiber ist laut Art. 3 nicht, wer KI nur privat und nicht beruflich nutzt.
Wann du kennzeichnen musst: Beispiele
Die Übersicht wendet den Wortlaut von Art. 50 Abs. 4 auf typische Inhalte an. Sie ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
| Inhalt | Pflicht nach Art. 50 Abs. 4 | Grund |
|---|---|---|
| Werbetext, Produktbeschreibung, Newsletter | in der Regel nein | kein Text über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse |
| Ratgeber, von dir geprüft und unter deinem Namen veröffentlicht | in der Regel nein | menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung |
| automatisch erzeugte Nachrichten zu Politik oder Gesellschaft, ungeprüft | ja | öffentliches Interesse ohne redaktionelle Kontrolle |
| KI-Video mit einer echten Person, die etwas sagt, was sie nie gesagt hat | ja | Deepfake |
| gezeichnete Illustration, erkennbar künstliches Motiv | nein | kein Deepfake |
Gesetz oder Plattformregel?
Neben dem Gesetz gelten die Regeln der Plattformen, auf denen du veröffentlichst. Sie gehen teils weiter.
Amazon KDP fragt bei der Veröffentlichung nach KI-generierten Texten, Bildern oder Übersetzungen. Als KI-generiert gilt laut Richtlinie, was mit einem KI-Werkzeug erstellt wurde, auch nach starker Überarbeitung. KI-assistierte Inhalte, die du selbst erstellt und nur mit KI bearbeitet hast, musst du nicht angeben. Die Angabe richtet sich an Amazon, ob Leser sie sehen, sagt die Richtlinie nicht. Mehr im Ratgeber E-Book verkaufen.
YouTube verlangt laut Hilfe eine Offenlegung, wenn realistisch wirkende Inhalte mit KI erzeugt oder stark verändert wurden, etwa wenn eine echte Person etwas zu sagen scheint, das nie passiert ist. Nicht nötig ist sie unter anderem bei Animationen, Farbkorrektur, Untertiteln und Produktionshilfe für Ideen, Skript oder Thumbnail.
Google-Suche. Laut Google Search Central ist KI-Nutzung nicht grundsätzlich ein Problem, Inhalte müssen aber Qualitätsstandards und Spamrichtlinien erfüllen. Viele Seiten ohne Mehrwert per KI zu erzeugen, kann als skalierter Content-Missbrauch gelten. Google empfiehlt, KI-Ausgaben vor der Veröffentlichung zu prüfen. Im Merchant Center müssen KI-generierte Titel und Beschreibungen gesondert angegeben und als KI-generiert gekennzeichnet werden, KI-Bilder brauchen IPTC-Metadaten.
Urheberrecht: wem gehört ein KI-Text?
Nach § 2 Abs. 2 UrhG sind Werke nur persönliche geistige Schöpfungen. Es kommt also auf den menschlichen Anteil an: Ein Text, den eine KI ohne nennenswerten Beitrag eines Menschen erzeugt hat, ist keine persönliche Schöpfung. Je mehr du selbst gestaltest, auswählst und überarbeitest, desto eher kann ein eigenes Werk entstehen. Wo die Grenze liegt, ist nicht abschließend geklärt. Reine KI-Ausgaben kannst du deshalb kaum urheberrechtlich gegen Kopien schützen. Lies außerdem die Nutzungsbedingungen deines Werkzeugs zur kommerziellen Verwendung.
Bußgelder
Verstöße gegen Art. 50 können nach Art. 99 Abs. 4 mit bis zu 15 Millionen Euro oder bei Unternehmen bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt nach Abs. 6 der niedrigere Betrag. Das ist der Rahmen, nicht die übliche Höhe. Nach Abs. 7 zählen unter anderem Art, Schwere und Dauer des Verstoßes sowie Größe und Jahresumsatz.
Die EU-Kommission hat am 20. Juli 2026 Leitlinien zu den Transparenzpflichten veröffentlicht, dazu gibt es einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Beide stehen auf ihrer Seite zur KI-Verordnung.
Für wen gilt was?
Texter, Marketing, Shops. Werbetexte und Produktbeschreibungen fallen in der Regel nicht unter Art. 50 Abs. 4. Prüfe sie trotzdem inhaltlich und beachte Plattformregeln wie die des Merchant Centers.
Blogs und Ratgeber. Mit menschlicher Prüfung und redaktioneller Verantwortung greift die Ausnahme. Ein freiwilliger Hinweis schafft Transparenz.
Video und Social Media. Realistische KI-Darstellungen echter Personen oder Ereignisse sind Deepfakes und brauchen einen Hinweis, auf YouTube zusätzlich die Offenlegung im Upload.
Autorinnen und Autoren. Bei KDP den KI-Anteil wahrheitsgemäß angeben, KI-assistierte Inhalte ausgenommen.
Website mit Chatbot. Die Pflicht aus Abs. 1 richtet sich an den Anbieter, also an den, der das System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Betrieb nimmt. Lässt du einen Bot für dich bauen, prüfe, ob du selbst Anbieter bist.
Welche Werkzeuge es gibt, zeigt der Ratgeber KI-Tools für Selbständige. Angebote zum Thema stehen im Vergleich KI-Tools für Selbständige, unsere Arbeitsweise auf So vergleichen wir. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information. Bei Unsicherheit im Einzelfall hilft eine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
- Muss ich einen Blogartikel kennzeichnen, den ich mit ChatGPT geschrieben habe?
- Nach Art. 50 Abs. 4 nur, wenn er die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert. Auch dann entfällt die Pflicht, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Plattformregeln können trotzdem eine Angabe verlangen.
- Muss ich ein KI-generiertes Produktbild kennzeichnen?
- Nach Art. 50 Abs. 4 nur, wenn es ein Deepfake ist, also echten Personen, Orten oder Ereignissen ähnelt und fälschlich echt wirkt. Für das Google Merchant Center verlangt Google laut Leitfaden IPTC-Metadaten für KI-generierte Bilder.
- Reicht ein Satz im Impressum als Kennzeichnung?
- Die KI-Verordnung verlangt die Information spätestens bei der ersten Interaktion oder Aussetzung, klar und eindeutig. Ein Hinweis direkt am Inhalt erfüllt das sicherer als ein versteckter Satz an anderer Stelle.
- Kennzeichnet onlinegeldverdienen.com seine eigenen Texte?
- Ja. Jeder Ratgeber trägt oben den Hinweis, dass er mit KI-Unterstützung erstellt und von der Redaktion verantwortet wird.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 3, 50, 99, 113, eur-lex.europa.eu
- KI-Verordnung, Art. 50 in der geltenden Fassung (AI Act Explorer), artificialintelligenceact.eu
- EU-Kommission: AI Act, Zeitplan, AI-Omnibus, Leitlinien und Verhaltenskodex zur Kennzeichnung, digital-strategy.ec.europa.eu
- Amazon KDP Hilfe: Inhaltsrichtlinien, Abschnitt Inhalte durch künstliche Intelligenz, kdp.amazon.com
- YouTube-Hilfe: Verwendung von veränderten oder synthetischen Inhalten offenlegen, support.google.com
- Google Search Central: Leitfaden zur Verwendung von KI-generierten Inhalten (aktualisiert 07.10.2026), developers.google.com
- § 2 UrhG: Geschützte Werke, gesetze-im-internet.de