Lexikon
Impressumspflicht
Die Impressumspflicht verlangt von Anbietern geschäftsmäßiger Websites und anderer digitaler Dienste, Name, Anschrift und Kontaktdaten leicht erkennbar und ständig verfügbar anzugeben.
Aktualisiert am . Mit KI-Unterstützung erstellt und von der Redaktion verantwortet (wie wir arbeiten).
Rechtsgrundlage ist § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Die Pflicht gilt für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste. Gemeint ist nicht nur ein Onlineshop. Auch ein Blog mit Affiliate-Links, eine Landingpage für einen Kurs oder eine Seite mit einem Freebie fällt in der Regel darunter, weil sie einem geschäftlichen Zweck dient. Rein private Seiten ohne geschäftlichen Bezug sind nicht erfasst. Wo die Grenze liegt, ist im Einzelfall nicht immer klar.
Was hineingehört
Nach § 5 Abs. 1 DDG unter anderem:
- Name und Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte
- eine schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit einschließlich E-Mail-Adresse
- Register und Registernummer, wenn du eingetragen bist
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, soweit vorhanden
- bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten oder reglementierten Berufen weitere Angaben, etwa die Aufsichtsbehörde oder die Kammer
Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Üblich ist ein Link „Impressum“ auf jeder Seite.
Wichtig für Affiliates und Verkäufer: Auch wenn Digistore24 als Reseller den Kaufvertrag mit der Kundschaft schließt, braucht deine eigene Verkaufsseite ein Impressum. Für Käufer ist das Impressum außerdem ein Prüfpunkt: Fehlt es auf einer Verkaufsseite, weißt du nicht, mit wem du einen Vertrag schließt.
Die weiteren Pflichten beim Verkauf erklärt der Ratgeber Digitale Produkte verkaufen: Widerruf, Impressum, Rechnung, für Partnerprogramme der Ratgeber Affiliate Marketing starten. Diese Erklärung ist eine allgemeine Information. Bei Fragen zu deiner Seite hilft eine Rechtsberatung.
Verwandte Begriffe
Quellen
- § 5 DDG: Allgemeine Informationspflichten (gesetze-im-internet.de, abgerufen 18.10.2026), gesetze-im-internet.de